Dr. Schaefer-Drinhausen & Partner GbR

Rechtsanwalts- vereidigter Buchprüfer- und Steuerberatersozietät

aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs

Entscheidung: XI R 56/06
Umsatzsteuer beim "Sponsoring"

Entscheidung: VII R 13/07
Kein Zugang zur Steuerberaterschaft durch eine sog. Eignungsprüfung für deutsche Hochschulabsolventen, auch wenn sie im Ausland als Steuerberater tätig waren

Entscheidung: VIII R 1/07
Sind die (Steuer-) Ehrlichen doch die Dummen? Zur Geltung der verlängerten Festsetzungsfrist zugunsten eines Steuerhinterziehers

Entscheidung: V R 62/05
Umsatzsteuer: Leistungsort bei der Tätigkeit eines Steuerberaters als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger

Entscheidung: VI R 66/05
Ermittlung der Fahrtkosten im Rahmen einer längerfristigen, jedoch befristeten Fortbildungsmaßnahme

Entscheidung: VI R 68/05
Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach tatsächlicher Nutzung des Dienstwagens

Entscheidung: VI R 44/07
Steuerberechnung beim Zusammentreffen von Tarifermäßigung und Progressionsvorbehalt

Entscheidung: VII R 29/06
Bananenimporteur muss Echtheit der bei der Einfuhr vorgelegten Einfuhrlizenzen beweisen

aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs

Pressemitteilung 146/08 vom 24.07.2008
Terminhinweis in Sachen XII ZR 177/06 für den 30. Juli 2008
Pressemitteilung 145/08 vom 24.07.2008
Keine Privilegierung der VOB/B bei Verwendung gegenüber Verbrauchern
Pressemitteilung 144/08 vom 23.07.2008
Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tõtung ihrer Kinder aufgehoben
Pressemitteilung 143/08 vom 22.07.2008
Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung aufgehoben
Pressemitteilung 142/08 vom 21.07.2008
Terminhinweis in Sachen III ZR 212/07 für den 11. September 2008
Pressemitteilung 141/08 vom 18.07.2008
Sammelaktion für Schoko-Riegel
Pressemitteilung 140/08 vom 17.07.2008
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Mordes an einer Passauer Studentin
Pressemitteilung 139/08 vom 17.07.2008
Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts
Kontoabrufverfahren und Selbstanzeige PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. Schaefer-Drinhausen   

Bereits seit 2003 spähen Behörden zur Ermittlung von Wirtschafts- und Steuerstraftaten Kontonummern, Kontoinhaber und die Kontoeröffnungsdaten bei Banken heimlich aus. Für die Zwecke der Festsetzung und Vollstreckung von Steuern dürfen seit April 2005 das auch ganz normale Finanzbeamte. Da auch das Bundesverfassungsgericht im April 2005 diese Kontenabrufverfahren für zulässig erklärt hat, wurde das Bankgeheimnis de facto abgeschafft. Es entstand der "gläserne Bankkunde“, dessen Bankverbindungen damit lückenlos bekannt werden. Nicht deklarierte Zinsen, Dividenden, Kapitalerträge, Spekulationsgewinne können im darauf folgenden Auskunftsverfahren schnell entdeckt werden.

Die Entdeckung von Konten und Depots, die bisher den Finanzbehörden unbekannt waren, kann somit zu erheblichen Steuernachforderungen und zur Verfolgung wegen einer Steuerhinterziehung führen.

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Wenn die Steuerfahndung morgens klingelt PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. Schaefer-Drinhausen   

Wenn das Finanzamt den Verdacht hat, betrogen zu werden, schickt es die Steuerfahnder.  Das Finanzamt hat viele Quellen, aus denen sich ein Verdacht falscher Angaben in der Steuererklärung ergeben kann.

Mit so genannten Plausibilitätsprüfungen wird jede Steurerklärung überprüft. Der Veranlagungsbeamte achtet beim Bearbeiten der Steuerklärung darauf, ob die Angaben wirklich einen Sinn ergeben und ob Angaben – z.B. Kilometerangaben bei Fahrten mit dem Pkw- zutreffend sind.  Steuerfahnder ermitteln kleine Online-Gewinne.

Mit  Spezial-Software X Pider" durchforstet die Finanzverwaltung Plattformen wie Ebay nach Onlinehändlern, die hohe Umsätze, viele Bewertungen und Verkäufe haben. Nach den Geschäftsbedingungen von "eBay" können  z.B. personenbezogene Daten, Äußerungen in den eBay-Cafés, Zeit, Art, Dauer, Inhalt oder Häufigkeit der Nutzung gespeichert werden. Finden die Fahnder eine Häufung von Verkäufen, verfolgen sie die Spur weiter. Der Klarname hinter der E-Mail-Adresse wird ermittelt. Dann prüfen die Ermittler die Steuerakte beim zuständigen Finanzamt.

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Nachbarstreit wegen Rauch, Ruß und Glockengeläut PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. Schaefer-Drinhausen   

Nachbarn ärgern sich über das Laub das in den eigenen Garten fällt, über herüberhängende Zweige, Bäume und Sträucher auf der Grenze, aber auch über Gerüche die vom nächtlichen Grillen im Garten des Nachbargrundstückes herrühren, über Musik und Geräusche, die von der Party oder den Kirchenglocken ausgehen, über Lichtimmissionen ebenso wie über Schatten von grenznahen Bäumen und Sträuchern.

So wundert es nicht, dass das Verhältnis zwischen Nachbarn zu den konfliktträchtigsten Bereichen des täglichen Lebens zählt.

Bei der Frage, ob eine Beeinträchtigung geduldet werden muss, gehen die Meinungen zwischen den streitenden Nachbarn oft auseinander.

Folgende interessante Urteile sind ergangen:

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strafbefreiende Selbstanzeige als Chance für Steuersuender PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. Schaefer-Drinhausen   

Beispiel: Der Steuerpflichtige (S) liefert an seine Kunden Waren ohne Rechnungen, die sein Angestellter in seinem Auftrag schwarz eingekauft hat. Als er dem Mitarbeiter nach drei Jahren wegen “Unregelmäßigkeiten” kündigt, droht dieser, die Steuerhinterziehung anzuzeigen.

Solange der gekündigte Angestellte die Drohung noch nicht wahr gemacht hat, kann S ihm den Wind aus den Segeln nehmen.Mit der im deutschen Strafrecht einmaligen Rechtskonstruktion der Selbstanzeige hat er die Möglichkeit eine Strafbefreiung zu erreichen. Der Verbrechenstatbestand des § 370 a der Abgabenordnung (AO) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2008 aufgehoben. Nun kann selbst bei einer Steuerverkürzung “in großem Ausmaß” Strafbefreiung erlangt werden. Voraussetzungen einer wirksamen - also strafbefreienden - Selbstanzeige im Steuerrecht sind:

Unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber der Finanzbehörde müssen berichtigt beziehungsweiseunterlassene Angaben nachgeholt werden (sogenannte Berichtigungserklärung).

 

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Schwarzgeld erben PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. Schaefer-Drinhausen   

Auch das Erben hat mitunter seine Tücken. Oft genug stellt der Erbe fest, dass sich im Nachlass Schwarzgelder auf ausländischen Konten befinden.

Wenn die Erbschaft mehreren Personen anfällt, treffen oft gegensätzliche Interessen und Vorstellungen bezüglich der Behandlung der Schwarzgelder auf den Nummern- oder Pseudokonten im Erbe aufeinander.

Wenn der Erbe oder die Erben sich korrekt verhalten, muss dem Finanzamt das geerbte Schwarzgeld zur Nachversteuerung angemeldet werden.

Außerdem besteht die Gefahr, dass sich die Erben einer Strafverfolgung aussetzen, wenn das Schwarzgeld trotz Kenntnis der Steuerhinterziehung des Erblassers nicht zur Nachversteuerung dem Finanzamt gemeldet wird oder die Nacherklärung unvollständig ist.

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