Dr. Schaefer-Drinhausen & Partner GbR

Rechtsanwalts- vereidigter Buchprüfer- und Steuerberatersozietät

aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs

Entscheidung: VI R 13/06
Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien Abgeordnetenpauschale auf andere Personen

Entscheidung: II R 17/08
Einbau eines Rußpartikelfilters vor der erstmaligen Zulassung eines PKW mit Dieselmotor steuerlich nicht begünstigt

Entscheidung: III R 57/05
Eine Abfindung von Unterhaltsansprüchen des geschiedenen Ehegatten kann nur eingeschränkt steuerlich berücksichtigt werden

Entscheidung: VI R 51/05
Mitglieder des allgemeinen Studentenausschusses (AStA) sind Arbeitnehmer

Entscheidung: III R 68/05
Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für die Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz muss alle drei Monate erneuert werden

Entscheidung: V R 32/06
Umsatzsteuer: "Outsourcing" bei Banken

Entscheidung: V R 7/06
Keine Umsatzsteuerfreiheit für das Betreiben von sog. "Fun-Games"

Entscheidung: VII B 92/08
Zum Informationsaustausch zwischen Finanzamt und Staatsanwaltschaft bei Verdacht auf Schmiergeldzahlungen

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Kanzleiprofil

 Die Sozietät hat ihre  Schwerpunkte im allgemeinen und speziellen Wirtschaftsrecht, insbesondere im  Wettbewerbsrecht, Marken- und Verlagsrecht und dem Recht der ausübenden Künstler.

Im Handelsrecht hat die Kanzlei sich spezialisiert auf AGB-; Handelsvertreter-; Kauf- und Werkvertragsrecht.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung und Vertretung im Steuerrecht und Steuerstrafrecht auf allen  Behördenebenen und/oder vor Gerichten (ausgenommen BGH - Zivilsachen).

Geboten wird insbesondere auch unterstützende Hilfe bei angeordneten Betriebsprüfungen und bei dem Erfordernis von Selbstanzeigen. Diese Beratung und Vertretung  erfolgt in der Regel gemeinsam mit den laufend tätigen Beratern der Mandanten.

 


Firmenphilosophie

Ziel ist
  • die fachübergreifende Lösung.
    Durch Kombination von Recht- und Steuerberatung soll die jeweils vernünftigste Lösung der Aufgabenstellung erzielt werden.
  • Ermittlung des angestrebten Zieles und kein Klammern am geschilderten Sachverhalt, sondern dynamische Ermittlung des wirtschaftlichen, finanziellen und persönlichen Hintergrundes ; des Machbaren und rechtlich Vertretbaren;
  • Die Erarbeitung von den fachlichen Anforderungen gerecht werdenden Vorschlägen und Verteidigungsstrategien, die den Möglichkeiten des historischen Geschehens und der Aktenlage entspricht;
  • ausschließlich Entwicklung von rechtlich vertretbaren Vorschlägen. Totale Offenheit zu Chancen und Risiken im Beratungsgespräch;
  • Erarbeitung einer maßgeschneiderten, praktikablen Lösung zu dem Problemkreis der Mandanten mit Kreativität und Fachwissen