Dr. Schaefer-Drinhausen & Partner GbR

Rechtsanwalts- vereidigter Buchprüfer- und Steuerberatersozietät

aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs

Entscheidung: V R 28/08
Umsatzsteuerfreie Leistungen durch Musiker

Entscheidung: II R 25/08
Kein Erlass der Erbschaftsteuer bei Veräußerung oder Aufgabe des steuerbegünstigt erworbenen Betriebsvermögens im Falle einer Insolvenz

Entscheidung: II R 29/08
Grundsteuerpflicht bei Ausführung von Hoheitsaufgaben durch private Entsorgungsträger

Entscheidung: VIII R 24/08
Dienstwagenbesteuerung: BFH bestätigt mehrfache Anwendung der 1 %-Regelung

Entscheidung: VII R 19/09
Kein Anspruch der Erben auf Auskunft aus der Erbschaftsteuerakte, wenn die Akte nach amtsinterner Prüfung mit dem Vermerk "steuerfrei" abgeschlossen worden ist

Entscheidung: I R 97/08
Steuerneutrale Sacheinbringung von Namensrechten als wesentliche Betriebsgrundlage

Entscheidung: VII R 24/09
Verbot nicht amtlich verliehener Zusätze zur Berufsbezeichnung "Steuerberater"

Entscheidung: II B 168/09
Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines diesem zugrunde liegenden Gesetzes (hier: ErbStG)

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Kanzleiprofil

  Die Sozietät hat ihre   Schwerpunkte im allgemeinen und speziellen Wirtschaftsrecht, insbesondere im   Wettbewerbsrecht, Marken- und Verlagsrecht und dem Recht der ausübenden Künstler.

Im Handelsrecht hat die Kanzlei sich spezialisiert auf AGB-;  Handelsvertreter-; Kauf- und Werkvertragsrecht.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung und Vertretung im Steuerrecht und Steuerstrafrecht  auf allen   Behördenebenen und/oder vor Gerichten (ausgenommen BGH - Zivilsachen).

Geboten wird insbesondere auch unterstützende Hilfe bei angeordneten Betriebsprüfungen und bei dem Erfordernis von Selbstanzeigen.  Diese Beratung und Vertretung   erfolgt in der Regel gemeinsam mit den laufend tätigen Beratern der Mandanten.

 


Firmenphilosophie

Ziel ist
  • die fachübergreifende Lösung.
    Durch Kombination von Recht- und Steuerberatung soll die jeweils vernünftigste Lösung der Aufgabenstellung erzielt werden.
  • Ermittlung des angestrebten Zieles und kein Klammern am geschilderten Sachverhalt, sondern dynamische Ermittlung des wirtschaftlichen, finanziellen und persönlichen Hintergrundes ; des Machbaren und rechtlich Vertretbaren;
  • Die Erarbeitung von den fachlichen Anforderungen gerecht werdenden Vorschlägen und Verteidigungsstrategien, die den Möglichkeiten des historischen Geschehens und der Aktenlage entspricht;
  • ausschließlich Entwicklung von rechtlich vertretbaren Vorschlägen. Totale Offenheit zu Chancen und Risiken im Beratungsgespräch;
  • Erarbeitung einer maßgeschneiderten, praktikablen Lösung zu dem Problemkreis der Mandanten mit Kreativität und Fachwissen