Dr. Schaefer-Drinhausen & Partner GbR

Rechtsanwalts- vereidigter Buchprüfer- und Steuerberatersozietät

aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs

Entscheidung: VI R 67/05
Arbeitslohn durch Umwandlung einer Anleihe in verbilligte Aktien auch bei späterer Verpflichtung zur Rückübertragung der Aktien

Entscheidung: V R 59/07
Umsatzsteuer: Leistungsbeschreibung in der Rechnung - Vorsteuerabzug

Entscheidung: VII R 27/07
Haftung des Geschäftsführers für Steuerausfälle auch in der Krise der GmbH

Entscheidung: I R 51/07
Wettbewerb unter kommunalen und privaten Krematorien führt zur Steuerpflicht

Entscheidung: IX R 39/07
Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

Entscheidung: V R 44/07
Umsatzsteuer beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Entscheidung: I R 33/05
Verstößt die höhere Besteuerung umwandlungssteuerrechtlicher Übernahmegewinne im Veranlagungszeitraum 1999 gegen den verfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt?

Entscheidung: I R 64/07
Besteuerung von „Grenzgängern“ in die Schweiz

aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs

BGH-Pressemitteilungen
Alle Pressemitteilungen aus dem Jahre 2009
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1   Link   Oberlandesgericht Köln
721
2   Link   Amtsgericht Köln
904
3   Link   Stauprgnose NRW
Stauprognose in NRW

Die Ermittlung der wahrscheinlichen Stausituation nach neusten statistischen Verfahren unter Einbeziehung von Vergangenheitswerten.
780
4   Link   Bundesfinanzhof
Der Bundesfinanzhof (BFH) ist der oberste Gerichtshof des Bundes in Steuer- und Zollsachen mit Sitz in München.

Als letzte Instanz der deutschen Finanzgerichtsbarkeit, die in erster Linie für "Abgabeangelegenheiten" zuständig ist, befindet er über die Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden oder sonstigen Bescheiden der Finanzämter und Zollbehörden. Für Steuerstrafsachen ist dagegen --letztinstanzlich-- der Bundesgerichtshof zuständig.

Die wesentliche Aufgabe des BFH ist es, für die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung auf dem Gebiet des Steuerrechts durch Auslegung der Steuergesetze und ggf. Rechtsfortbildung zu sorgen. Seine Entscheidungen betreffen formell zwar immer nur Einzelfälle; sie sind grundsätzlich nur für die Verfahrensbeteiligten des konkreten Gerichtsverfahrens bindend. Gleichwohl sind seine Aussagen übertragbar auf die Besteuerung unzähliger Steuerbürger, die ähnlichen oder gleichen Sachverhalten ausgesetzt sind wie diejenigen, deren Fall vom BFH unmittelbar entschieden worden ist. Häufig handelt es sich bei den Verfahren beim BFH also um Musterprozesse; die Erkenntnisse des BFH zu den einzelnen Streitfällen werden von der Finanzverwaltung für gleichliegende Fälle regelmäßig übernommen.

Revision zum BFH ist nur möglich, wenn sie von einem Finanzgericht oder --auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung-- vom BFH ausdrücklich zugelassen worden ist. Im Verfahren vor dem BFH darf ein Steuerbürger nicht persönlich auftreten. Er muss sich durch einen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwalt, niedergelassenen europäischen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer als Prozessbevollmächtigten vertreten lassen.

Am BFH sind elf Senate mit insgesamt 61 Richtern tätig. Die Senate entscheiden in Urteilssachen in der Besetzung mit fünf Berufsrichtern. In besonderen Fällen, vor allem wenn ein Senat von der Entscheidung eines anderen Senats des BFH abweichen will, hat der Große Senat mit elf Richtern eine verbindliche Entscheidung zu fällen.

Präsident: Dr. h.c. Wolfgang Spindler
Vizepräsident: Hermann-Ulrich Viskorf
Präsidialrichterin: Silvia Schuster
Pressereferent: Michael Wendt
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5   Link   Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof ist - bis auf wenige Ausnahmen - Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.

Er trifft grundsätzlich keine eigenen Tatsachenfeststellungen, sondern beschränkt sich auf die Nachprüfung der rechtlichen Beurteilung eines Falles durch die Vorinstanzen, an deren tatsächliche Feststellungen er gebunden ist, sofern nicht gerade in Bezug auf diese Feststellungen ein Fehler im Verfahren der Vorinstanz durch begründeten Revisionsangriff aufgezeigt wird.

Beweisaufnahmen finden daher beim Bundesgerichtshof in aller Regel nicht statt. Eine der wenigen Ausnahmen bildet z. B. der für Patentsachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, der in Patentnichtigkeitsverfahren als Berufungsgericht tatrichterliche Aufgaben wahrnimmt ( § § 110, 115 PatG).
Quelle: http://www.bundesgerichtshof.de/bgh/aufgabe.php
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6   Link   JURIS Datenbank
Ganz gleich, in welchem Rechtsgebiet Sie arbeiten, die juris-Welt bietet Ihnen alles, was Sie brauchen: Rechtsprechung, Normen, Aufsätze sowie exklusive juris-Inhalte - vollständig, zuverlässig, aktuell.
Quelle:www.juris.de
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7   Link   Bundesfinanzministerium
Das Bundesministerium der Finanzen wird im Rahmen der vom Bundeskanzler festgelegten Richtlinien der Politik vom Bundesminister der Finanzen geleitet. Der Bundesminister der Finanzen ist als Mitglied der Bundesregierung für alle Aspekte der deutschen Finanz- und Steuerpolitik sowie die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik verantwortlich.
Quelle:http://www.bundesfinanzministerium.de/
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